Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Dienstleistungen der Ruhr Lab GmbH – 05/2022
1. Allgemeine Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Ruhr Lab GmbH nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Leistungsumfang
2.1. Inhalt und Umfang der von der Ruhr Lab GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem schriftlichen Angebotsschreiben bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Jeder Vertrag mit Kunden kommt nur durch die schriftliche Annahme der Ruhr Lab GmbH zustande. Die Ruhr Lab GmbH ist berechtigt, Angebote abzulehnen. Jede Änderung oder Ergänzung des Auftragsumfanges bedarf zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.
2.2. Die vereinbarten Leistungen werden nach den vertraglichen Vereinbarungen, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden, einschlägigen Vorschriften der chemischen und physikalischen Analysetechnik, den einschlägigen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung und dem anerkannten Stand der Wissenschaft unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, erbracht.
2.3. Wenn im Zuge der Auftragsbearbeitung bestimmte Tätigkeiten von der Ruhr Lab GmbH – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt werden können, behält sich die Ruhr Lab GmbH das Recht vor, diese an ausgewählte und fachlich hoch qualifizierte Institutionen weiterzugeben.
2.4. Der Prüfbericht enthält die Messwerte zu den beauftragten Untersuchungen. Wenn die zusätzliche Angabe von Messunsicherheiten gewünscht ist, so ist dies vom Kunden rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat der Ruhr Lab GmbH die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Auskünfte unentgeltlich und rechtzeitig zu übermitteln. Insbesondere hat der Auftraggeber alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz fremder Rechte zu treffen.
3.2. Für den Auftragsumfang und die Vertragserfüllung erforderliche behördliche Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter hat der Auftraggeber auf seine Kosten einzuholen und der Ruhr Lab GmbH nachzuweisen.
4. Haftung
4.1. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Ruhr Lab GmbH ausgeschlossen. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die mit der Durchführung der Untersuchung typisch oder notwendig verbunden sind bzw. bei dieser auftreten. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
4.2. Die Gewährleistung der Ruhr Lab GmbH umfasst nur die ihr ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen und nur das bereitgestellte Probenmaterial. Ergebnisse in Prüfberichten beziehen sich nur auf dieses.
4.3. Die Ersatzpflicht ist mit einem max. Betrag von EUR 2.500,- je Auftrag begrenzt.
4.4. Ist die Nichteinhaltung einer Frist bzw. eines Termins durch die Ruhr Lab GmbH auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Erbringungen der Leistungen von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände während eines Verzuges eintreten.
5. Vergütung
5.1. Ist der Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste. Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise sind für beide Teile verbindlich.
5.2. Der Preis ist sofort nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Im Falle der Nichtbezahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird von der Ruhr Lab GmbH vorbehalten.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der Ruhr Lab GmbH im vollen gesetzlichen Umfang zu.
7. Aufbewahrung
7.1. Nach Vertragserfüllung ist die Ruhr Lab GmbH berechtigt, das Probenmaterial für die Dauer der Gewährleistungsfrist aufzubewahren. Spätestens nach dieser Zeit ist die Ruhr Lab GmbH berechtigt, die Prüfgegenstände zu vernichten bzw. zu entsorgen. Enthalten Prüfgegenstände Inhaltsstoffe, die eine Entsorgung als Sondermüll erfordern, kann die Ruhr Lab GmbH die Prüfgegenstände zu Lasten des Auftraggebers an diesen zurücksenden.
8. Rücktrittsrecht
8.1. Die Ruhr Lab GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine rechtzeitige Erfüllung des Vertrages durch Umstände, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist; der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt; über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
8.2. Erklärt die Ruhr Lab GmbH nach 8.1 ihren Rücktritt vom Vertrag, so hat sie Anspruch auf Ersatz aller bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten.
9. Geheimhaltung
9.1. Die Ruhr Lab GmbH verpflichtet sich, sämtliche bei der Durchführung dieses Vertrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
10. Geistiges Eigentum
10.1. Die Ruhr Lab GmbH behält sich Urheber- sowie sämtliche Leistungsschutzrechte an den von ihr erstellten Gutachten, Prüfergebnissen, Berechnungen, Fotos, Lichtbilddokumentationen u.a. vor. Die Ruhr Lab GmbH ist diesbezüglich nicht verpflichtet, weitere Detailunterlagen (in elektronischer oder Papierform) bzw. solche, die nicht Eingang in die fertiggestellten Auftragswerke (Gutachten, Prüfberichte u.a.) gefunden haben, herauszugeben. Von schriftlichen Unterlagen, die der Ruhr Lab GmbH zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf sich die Ruhr Lab GmbH Kopien zu ihren Akten nehmen.
10.2. Der Auftraggeber darf die im Zuge des Auftrags von der Ruhr Lab GmbH oder von durch die Ruhr Lab GmbH beauftragten Unterauftragnehmern erstellten Angebote, Prüfergebnisse, Berichte, Analysen, Berechnungen, Gutachten, Zeichnungen, Datenträger, Fotos, Lichtbilddokumentationen und dergleichen unverändert nur für den darin angegebenen Zweck verwenden. Diese dürfen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich nur im vollständigen Wortlaut unter namentlicher Anführung und nach schriftlicher Zustimmung der Ruhr Lab GmbH zugänglich gemacht werden. Eine Haftung Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
11. Schlussbestimmung
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Gelsenkirchen, Bundesrepublik Deutschland, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unvollständig oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.